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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1 – Definitionen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich die Abkürzung CCC auf:
- LoadLok Deutschland GmbH (als Mitglied der Cargo Control Company Gruppe)
3. Kunde: der Vertragspartner von CCC.
4. Kundenspezifisches Produkt: Produkte, die nicht zum Standardangebot von CCC gehören, oder Produkte aus dem Standardangebot mit anderen Abmessungen.
5. Vertrag: die zugrundeliegende(n) Vereinbarung(en) zwischen den Parteien, alle damit zusammenhängenden Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie alle Änderungen und Ergänzungen zu diesen Vereinbarungen.
6. Die Parteien: CCC und der Kunde gemeinsam.
7. Schriftlich: Schrift- oder Textform, d.h. auf Papier, per EMail oder Fax beziehungsweise auf anderen elektronischen Wegen.
8. Produkte: alle von CCC im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags an den Kunden gelieferten beziehungsweise zu liefernden Waren, Artikel, Gegenstände und Teile sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen, die von CCC erbracht werden (sollen).
9. Alle Definitionen haben im Singular und im Plural die gleiche Bedeutung, sofern nicht explizit anders angegeben.
Artikel 2 - Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Aufträge, Angebote, Arbeiten, Bestellungen, Vereinbarungen und Lieferungen von Produkten durch CCC oder in deren Auftrag.
2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung durch CCC maßgebend.
3. Die Parteien schließen die Geltung ergänzender und/oder anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden beziehungsweise von Drittparteien aus, es sei denn CCC hat der Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn CCC eine Lieferung an den Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.
Artikel 3 - Angebote
1. Die Angebote von CCC sind nicht bindend, sofern die Parteien nicht explizit eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
2. Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von maximal 14 (vierzehn) Tagen, sofern das Angebot oder keine andere Annahmefrist enthält.
3. Wenn das Angebot nicht innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich angenommen wird, erlischt seine Gültigkeit automatisch.
4. Die Angebote beziehen sich nicht auf Nachbestellungen oder zukünftige Bestellungen, sofern die Parteien nicht explizit eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
5. Die Angebote stützen sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Versuche zur Änderung der Bestimmungen oder zur Aufnahme anderer Bestimmungen binden CCC nicht; dies bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von CCC.
Artikel 4 - Annahme
1. Wenn der Kunde ein nicht bindendes Angebot von CCC annimmt, gilt dies als Angebot auf Basis dieser Geschäftsbedingungen.
2. CCC verpflichtet sich zur Annahme oder Ablehnung der Anfrage innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt. Wenn CCC die Anfrage ablehnt, gilt die Anfrage von CCC damit als zurückgezogen und der Kunde kann in diesem Zusammenhang keinerlei Rechte geltend machen.
3. Vereinbarungen sind erst nach Annahme durch CCC für die Parteien bindend.
4. Die Verträge sind bindend für die Rechtsnachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger der Vertragsparteien; sie sollen dem Vorteil der jeweiligen Rechtsnachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger der Vertragsparteien dienen und sind durch die jeweiligen Rechtsnachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger der Vertragsparteien vollstreckbar.
Artikel 5 – Preise
1. Die von CCC genannten Preise verstehen sich immer in Euros und werden EXW berechnet (also „ab Werk“ gemäß der Begriffsbestimmung der internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (Incoterms 2020), ICC-Publikation Nr. 723). Sie verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer sowie weiterer Kosten, wie beispielsweise Verwaltungskosten, (Einfuhr-)Abgaben und Reisekosten, Verpackungs-, Versand-, Versicherungs- und Transportkosten, sofern die Parteien nicht explizit eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
2. Alle von CCC genannten Preise verstehen sich vorbehaltlich von Programmier-, Druck- Satz- und Schreibfehlern. Für die Folgen solcher Fehler wird keinerlei Haftung übernommen. 3. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise.
4. CCC behält sich das Recht vor, die Preise nach Vertragsabschluss zu ändern, wenn die Produkte später als 4 (vier) Monate nach der Vertragsunterzeichnung geliefert werden.
Artikel 6 – Bezahlung
1. Alle Rechnungen müssen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Rechnungsdatum beglichen werden, sofern die Parteien nicht explizit andere schriftliche Vereinbarungen getroffen haben. Bei Zahlungen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum gewährt CCC 2% Skonto.
2. Der Kunde bezahlt die Rechnungen netto ohne Abzug durch Überweisung des zu zahlenden Betrags auf das von CCC angegebene Konto.
3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt.
4. Wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt, behält sich CCC das Recht vor, die gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag in Rechnung zu stellen, an dem sich der Kunde in Verzug befindet, sofern die gesetzlichen Handelszinsen nicht höher sind, wobei im letzteren Fall die gesetzlichen Handelszinsen gelten.
5. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist CCC auch berechtigt, die entstehenden Verwaltungskosten sowie alle anfallenden Gebühren in Rechnung zu stellen, die das Inkassounternehmen im Rahmen der Einziehung oder Durchsetzung der Zahlung verlangt.
6. Wenn der Kunde nicht fristgemäß zahlt, kann CCC die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so lange aussetzen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
7. Die Bestimmungen im Absatz 6 beziehen sich ebenfalls auf Pflichten im Zusammenhang mit weiteren Verträgen mit dem Kunden.
8. Im Fall der Liquidation, der Insolvenz, der Pfändung oder Zahlungseinstellung seitens des Kunden werden alle Forderungen von CCC gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung fällig.
Artikel 7 - Aussetzungsrecht
1. Der Kunde verzichtet auf sein Recht auf Aussetzung der Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit einem Vertrag.
Artikel 8 - Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten oder zu liefernden Produkte bleiben im Eigentum von CCC, bis der Kunde sämtliche Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen gegenüber CCC in vollem Umfang erfüllt hat, einschließlich aller Forderungen aus der Nichterfüllung des Vertrags.
2. Bis zu diesem Zeitpunkt kann CCC den Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Produkte zurückfordern.
3. Solange der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber CCC erfüllt, ist er befugt Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Forderungen, die er hierdurch gegen Dritte erwirbt, sind bis zur Höhe unserer Gesamtforderung an uns abzutreten. Der Kunde kann diese Forderungen selbst einziehen; im Falle, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sind wir aber berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Durchsetzung unserer Ansprüche gegen seine Abnehmer erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Falls Drittparteien Zugriff auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte verlangen oder Rechte an diesen Produkten geltend machen beziehungsweise ausüben möchten, ist der Kunde verpflichtet, CCC unverzüglich darauf hinzuweisen.
4. Solange das Eigentumsrecht an den Produkten noch nicht an den Kunden übergegangen ist, verpflichtet sich der Kunde zur sorgfältigen Lagerung der Produkte, wobei diese deutlich sichtbar als Eigentum von CCC gekennzeichnet vor Diebstahl, Schäden und Zerstörung geschützt und auf Kosten des Kunden gegen diese Gefahren zum Neuwert versichert sind.
5. Tritt CCC bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist CCC berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.
Artikel 9 – Lieferung
1. Die Lieferungen erfolgen EXW, sofern die Parteien nicht explizit eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
2. Sollte dies in Anbetracht der Umstände erforderlich und für den Kunden zumutbar sein, ist CCC berechtigt, Teillieferungen eines Produkts vorzunehmen.
3. Die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen entspricht definitionsgemäß den vertraglich vereinbarten Mengen und/oder Stückzahlen, sofern die Abweichungen in Bezug auf die Mengenangaben oder Stückzahlen nicht mehr als 5 Prozent von den im Vertrag genannten Mengen abweichen.
4. Abgesehen vom vorherigen Absatz ist CCC berechtigt, prozentuale Abweichungen nach oben in Rechnung zu stellen, wobei der Kunde berechtigt ist, sich eventuelle Abweichungen nach unten gutschreiben zu lassen.
5. Der Kunde muss sicherstellen, dass die tatsächliche Lieferung der von ihm bestellten Produkte fristgemäß erfolgen kann.
6. Wenn Schäden während des Transports eintreten, muss der Kunde das Transportunternehmen sowie CCC unverzüglich darauf hinweisen und dies auch auf dem Lieferschein vermerken.
7. Der Kunde übernimmt die Transportkosten, sofern die Parteien nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen haben.
Artikel 10 - Lieferzeit
1. Die von CCC angegebenen Lieferzeiten sind lediglich Anhaltspunkte. Bei Überschreitung dieser Fristen ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen, Ansprüche zu erheben oder andere Rechte geltend zu machen, sofern die Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
2. Die Lieferfrist beginnt nach Annahme des Vertrages durch CCC.
Artikel 11 - Gefahr und Lagerung
1. Der Gefahrübergang richtet sich nach den für den Vertrag als anwendbar erklärten Incoterms.
2. Wenn der Kunde die bestellten Produkte erst nach dem vereinbarten Lieferdatum entgegennimmt, trägt der Kunde das Risiko eventueller dadurch bedingter Qualitätseinbußen.
3. Der Kunde übernimmt zudem auch alle zusätzlichen, tatsächlich entstandenen Kosten, die durch die vorzeitige oder verspätete Entgegennahme der Produkte entstehen.
Artikel 12 - Beanstandungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle von CCC gelieferten Produkte unverzüglich auf Mängel zu überprüfen.
2. Wenn ein geliefertes Produkt die vertragsgemäßen Erwartungen des Kunden nicht erfüllt, kann der Kunde CCC innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Ablieferung offensichtliche oder erkennbare Mängel rügen. Andere, auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht sofort erkennbare Mängel müssen spätestens innerhalb vom 8 (acht) Tage nach deren Feststellung gerügt werden.
3. Der Kunde verzichtet stillschweigend auf sein Beanstandungsrecht, wenn er die Prüfung nicht innerhalb des genannten Zeitraums durchführt. In diesem Fall gelten die Produkte mit dem Verstreichen der im Absatz 2 dieses Artikels genannten Frist(en) als ordnungsgemäß geliefert und genehmigt.
4. Beim Einreichen der Beanstandung überreicht der Kunde auch eine detaillierte Beschreibung des Mangels, einschließlich entsprechender Bildmaterialien, sodass CCC angemessen reagieren kann.
5. Unbeschadet möglicher Mängel müssen die Produkte angenommen und auf Kosten und Gefahr des Kunden ordnungsgemäß gelagert werden.
Artikel 13 - Gewährleistung
1. Die Produkte werden im Ist-Zustand geliefert. CCC erteilt keinerlei (impliziten oder ausdrücklichen) Garantien, mit Ausnahme der ausdrücklich im Vertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Garantien.
2. Unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen gewährleistet CCC gegenüber dem Kunden die gute Qualität der von CCC gelieferten Produkte, wobei alle Mängel an diesen Gegenständen, die der Kunde nach Beginn der Verwendung des Produkts entdeckt und CCC meldet und die dem Kunden nachweislich infolge von Konstruktionsfehlern von CCC oder infolge der unzureichenden Leistung von CCC in Bezug auf die fragliche Konstruktion beziehungsweise aufgrund unzulänglicher Materialien entstanden sind, die von CCC geliefert wurden, von CCC kostenlos nach eigenem Ermessen durch Ersatz der mangelhaften Teile oder Nachbesserung behoben werden. Im Falle der Nichterfüllung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder im Einvernehmen mit CCC den Preis entsprechend herabsetzen. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von CCC kann der Kunde unter den in Artikel 16 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
3. Bei Transportschäden an den Produkten erwirbt der Kunde Rechte nur auf der Grundlage der für den Vertrag für anwendbar erklärten Incoterms.
4. Wenn CCC aufgrund einer detaillierten Produktbeschreibung, einschließlich entsprechender Bildmaterialien, feststellt, dass das Produkt in der Tat mangelhaft ist, weist CCC den Kunden schriftlich darauf hin, dass es dem Kunden freisteht, das Produkt auf eigene Kosten, spätestens innerhalb von 8 (acht) Tagen nach deren Erhalt zu retournieren
5. CCC behält sich vor, retournierte Produkte beim Erhalt zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie auch tatsächlich Mängel aufweisen. Werden bei dieser Inspektion Schäden festgestellt, die zum Zeitpunkt der Lieferung durch CCC nicht vorhanden waren, so ist der Kunde für diese Schäden haftbar.
6. CCC übernimmt keine Haftung und gewährt keine Gewährleistung für Mängel, die auf die normale Abnutzung beziehungsweise auf die unsachgemäße Lagerung oder Verwendung der Gegenstände beziehungsweise auf deren Nutzung entgegen den Betriebs- und Wartungsanweisungen von CCC zurückzuführen sind. Dies gilt ebenfalls für Mängel, die auf Fehler in den vom Kunden vorgeschriebenen oder gelieferten Entwürfen, Konstruktionen oder Materialien beziehungsweise Maßnahmen oder Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, oder aufgrund der Einhaltung der Wartungsanweisungen sowie Verfärbungen entstehen, die die mögliche Nutzung nicht beeinträchtigen.
7. Wenn CCC zur Erfüllung der Gewährleistungspflichten Gegenstände oder Teile ersetzt, stehen die ausgewechselten Gegenstände oder Teile gemäß den Maßgaben unter Artikel 8 unter dem Eigentumsvorbehalt von CCC.
8. Wenn der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CCC den Gegenstand demontiert, repariert oder andere Arbeiten daran vornimmt beziehungsweise Dritte damit beauftragt, erlöschen alle Ansprüche aus der Gewährleistung, wenn die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung
Artikel 14 - Mahnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, CCC eine eventuelle Mahnung schriftlich mitzuteilen.
2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Mahnung CCC (rechtzeitig) zugeht.
3. Kein Versäumnis und keine Verzögerung einer Vertragspartei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels in Bezug auf CCC nach diesem Vertrag oder gemäß den Rechtsvorschriften gilt als Verzicht auf dieses Recht oder dieses Rechtsmittel; es steht der zukünftigen Ausübung oder Durchsetzung dieses Rechts oder Rechtsmittels durch CCC nicht im Weg.
Artikel 15 - Geistiges Eigentum
1. CCC besitzt alle geistigen Eigentumsrechte an den gelieferten Produkten.
2. Der Kunde hat die geistigen Eigentumsrechte an den gelieferten Produkten uneingeschränkt und bedingungslos anzuerkennen.
3. Sollte der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von CCC verletzen, stellt der Kunde CCC (auch weiterhin) von allen Verlusten, Ausgaben (einschließlich eventueller Folgeschäden) jeglicher Art frei, die CCC direkt oder indirekt aus dieser Handlung des Kunden entstehen.
Artikel 16 - Haftung
1. Nichts in diesem Artikel beschränkt die Haftung von CCC wegen: (i) Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, (ii) vorsätzlichen Verhaltens, (iii) für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und (iv) nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regelungen zur Haftung gelten auch für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen von CCC.
2. CCC haftet nur für Schäden, die dem Kunden entstehen, wenn und insofern als die fraglichen Schäden auf ein Verschulden von CCC zurückzuführen sind. CCC haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Produkts ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Mitarbeitern des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
3. Soweit CCC gemäß dem vorstehenden Absatz dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die CCC bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die CCC bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folgen von Mängeln des Produkts sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts typischerweise nicht zu erwarten sind.
4. Der Kunde schützt und stellt CCC von allen Forderungen Dritter im Zusammenhang mit Schäden und Kosten frei, die aus irgendeinem Grund Schäden infolge oder durch die Produkte beziehungsweise die Vertragserfüllung erlitten haben oder erleiden werden, sofern CCC nicht gemäß dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese Schäden der Drittparteien haftet. Zudem schützt der Kunde CCC vor allen Kosten und Schäden und stellt CCC von allen Kosten und Schäden frei, die CCC aufgrund von Ansprüchen Dritter gegenüber CCC entstehen und bei denen die Haftung von CCC gegenüber dem Kunden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag ausgeschlossen ist.
5. Der Kunde ist unter allen Umständen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Einzelangaben und Dokumente verantwortlich. Unter keinen Umständen übernimmt CCC irgendeine Haftung für Schäden, die (gänzlich oder teilweise) auf die Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit der vom Kunden übermittelten Angaben sowie der vom Kunden überreichten Unterlagen zurückzuführen sind beziehungsweise dadurch entstehen, dass die vom Kunden erteilten Anweisungen eingehalten wurden. Der Kunde schützt und stellt CCC von allen entsprechenden Ansprüchen frei.
6. Wenn CCC die gelieferten oder noch zu liefernden Produkte auf Basis einer gesetzlichen Verpflichtung, die auch Pflichten gemäß den internationalen Rechtsvorschriften beinhaltet, aus dem Markt nehmen muss, ist der Kunde zur vollständigen Mitwirkung verpflichtet, ohne dabei jedoch Anspruch auf irgendwelche Ausgleichszahlungen zu haben. In diesem Fall ist CCC zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7. Wenn CCC wegen einfacher Fahrlässigkeit haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung je Schadensfall auf den Deckungsbetrag von der Haftpflichtversicherung, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8. Die auf der Website oder in einem Katalog enthaltenen Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen und Beschreibungen sind nur als Hinweis zu verstehen. Sie gelten nur annäherungsweise und bieten keinen Anlass für Ansprüche und/oder die (gänzliche oder teilweise) Auflösung des Vertrags beziehungsweise die Aussetzung einer Verpflichtung.
Artikel 17 – Beendigung
1. CCC ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden unbeschadet eventueller weiterer Rechte, die ihr möglicherweise zustehen, sowie ohne Verpflichtung zur Erstattung eventueller Kosten außergerichtlich aufzulösen, wenn der Kunde seinen materiellen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag gänzlich oder teilweise nicht oder nicht fristgemäß nachkommt oder wenn CCC Umstände entdeckt hat, aufgrund derer sie gute Gründe dafür hat, zu befürchten, dass der Kunde seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen wird.
2. Alle in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen genannten Gründe für eine Vertragsauflösung gelten vollumfänglich, zusätzlich zu den Bestimmungen im Absatz 1.
3. Wenn CCC den Vertrag auflöst, werden alle Forderungen von CCC gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung fällig und zahlbar.
Artikel 18 - Höhere Gewalt
1. Die Unzulänglichkeiten von CCC in Bezug auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden können CCC nicht zur Last gelegt werden, wenn sich die fragliche Situation dem Einflussbereich von CCC entzieht, wodurch die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Kunden gänzlich oder teilweise behindert wird.
2. Die Situation der im Absatz 1 genannten höheren Gewalt beinhaltet auf jeden Fall - jedoch nicht ausschließlich - Datenverluste aufgrund von Computerausfällen, Virusinfektionen oder unbefugten Computerzugriffen durch Drittparteien, Maschinenausfällen sowie weiteren Unannehmlichkeiten, die die Geschäftstätigkeiten von CCC behindern oder einschränken, sowie Internet- und Stromausfälle, Wetterbedingungen, Pandemien, Diebstahl, Brände, Überströmungen, Erdrutsche, Terrorismus, Einschränkungen Dritter, Erkrankungen einer natürlichen Person, die den Vertrag im Auftrag von CCC erfüllt, Transporteinschränkungen, Streiks, Unruhen, Kriege oder Kriegsgefahr, Produktverluste oder Schäden an den Produkten während des Transports, nicht erfolgte oder verspätete Lieferung der Produkte an CCC durch die Lieferanten, Export- und Importverbote, Brände, Unfälle bei CCC oder ihren Lieferanten, Störungen der Geschäftsvorgänge von CCC oder ihren Lieferanten, Zerstörung der Transportmittel von CCC , ihren Lieferanten oder eines eingeschalteten Transportunternehmens durch Brände, entsprechende Störungen, Verwicklung in damit verbundene Unfälle und staatliche Maßnahmen im Inland, im Ausland oder auf internationaler Ebene.
3. Wenn CCC durch höhere Gewalt gänzlich oder teilweise daran gehindert wird, eine oder mehrere ihrer Vertragspflichten zu erfüllen, ist CCC berechtigt, ihre Vertragspflichten ohne Einschaltung eines Gerichts durch schriftliche Mitteilung an den Kunden auszusetzen.
4. Ab dem Zeitpunkt, in dem die höhere Gewalt mindestens 30 (dreißig) Kalendertage lang fortgedauert hat, können beide Parteien vom Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zurücktreten.
5. Wenn CCC zu dem Zeitpunkt, in dem das Ereignis der höheren Gewalt eintritt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden im Rahmen des Vertrags teilweise erfüllt hat und teilweise Tätigkeiten für den Kunden verrichtet beziehungsweise einige Produkte geliefert hat, ist CCC berechtigt, die fraglichen Tätigkeiten oder Artikel separat in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die entsprechende Rechnung von CCC zu begleichen.
6. Im Fall eines Ereignisses höherer Gewalt übernimmt CCC keinerlei (finanzielle oder sonstige) Haftung gegenüber dem Kunden für Verluste oder Schäden oder auch anderweitig, in welchem Zusammenhang auch immer.
7. Die Parteien erklären gegenseitig, dass die Folgen des Coronavirus kein Ereignis begründen, das CCC zur Last gelegt werden kann.
Artikel 19 - Vertragsänderung
1. Sollte sich nach der Unterzeichnung des Vertrags herausstellen, dass zur Vertragserfüllung eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung erforderlich ist, nehmen die Parteien diese Änderung nach entsprechender Rücksprache miteinander vor.
Artikel 20 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. CCC ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Die gültige Fassung ist immer die neueste Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt.
Artikel 21 - Übertragung von Rechten
1. Die Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag zwischen den Parteien an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CCC.
Artikel 22 - Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll die wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Artikel 23 – Kein Joint Venture
1. Die Parteien sind unabhängige Unternehmer und der Vertrag beinhaltet nicht, dass die Parteien ein Joint Venture errichtet haben; noch wird dadurch eine Partei zum Handelsvertreter oder gesetzlichen Vertreter der anderen Partei für jegliche Zwecke, und keine der Parteien ist ausdrücklich oder implizit berechtigt, eine Verpflichtung oder Verantwortung für oder im Namen der anderen Partei zu übernehmen oder zu etablieren beziehungsweise die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.
Artikel 24 - Datenschutz und personenbezogene Daten
1. CCC erfasst, verarbeitet und speichert lediglich die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen CCC und dem Kunden benötigten Daten. Die Nutzung personenbezogener Daten gemäß der Bedeutung in der DSVGO beschränkt sich auf den Umfang, in dem dies aus geschäftlichen und organisatorischen Gründen erforderlich ist.
2. CCC bezieht sich auf die Datenschutzerklärung, die CCC ausdrücklich zur Grundlage aller ihrer Geschäftsbeziehungen macht.
3. Weitere Informationen über die Datenschutzrichtlinien finden sich unter https://www.loadlok.com/de.
Artikel 25 - Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Die rechtliche Beziehung zwischen dem Kunden und CCC unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.
2. Zuständig für eventuelle Streitfälle zwischen CCC und dem Kunden sind die am Sitz von CCC zuständigen Gerichte.