Seitenwände (geschlossen)
Die europäische Norm EN 12642 schreibt vor, dass die Seitenwände von Lkw und Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen einer Kraft von 30 % der Nutzlast standhalten müssen. Bei der Ladungssicherung, z. B. mit Zurrgurten, sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob diese auch die Seitenkräfte ausreichend aufnehmen können. Diese Regel gilt nur für flache Seiten von Ladeeinheiten. Eine Kraft, die von einer Verpackungseinheit wie z. B. einer Kiste oder einer gestapelten Palette gegen eine ebene Wand übertragen wird, verteilt sich auf die gesamte Fläche.
Die Kraft, die z. B. von einem hervorstehenden Teil ausgeht, konzentriert sich auf einen einzigen Punkt. Wenn nur ein spitzer Vorsprung scharf genug ist, kann er sogar die Stahlwand durchstoßen. Das bedeutet, dass Güter, die keine flachen Wände haben, wie z. B. Maschinen, immer so gesichert werden sollten, dass sie die Wand nicht berühren können.
ISO-Container werden zunehmend im Straßentransport eingesetzt. Ein häufiges Missverständnis ist, dass diese ohnehin stark genug wären, um den Längs- und Querkräften standzuhalten. Dies muss aber nicht der Fall sein!